Steuerberater Wippermann & Hellmann GbR

Steuerberatung made in Bünde



Aktuelles



 
2. Januar 2012

Pflicht für elektronische Steuererklärung gilt nun auch für Freiberufler und Selbstständige

Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen (ElSTER) wird für Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte auf die Jahressteuererklärung ausgedehnt.

Im Einzelnen müssen folgende Steuererklärungen elektronisch abgegeben werden:

  • Einkommensteuererklärung 2011
  • Umsatzsteuererklärungen für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden
  • Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2011
  • Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags ab dem Erhebungszeitraum 2011
  • Feststellungserklärungen für nach dem 31.12.2010 beginnende Feststellungszeiträume
  • die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen


 
22. Dezember 2011

Grundlegende Änderung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 lit b i.V.m. § 6a UStG sind innergemeinschaftliche Warenlieferungen umsatzsteuerfrei. Dazu muss der Unternehmer, die diese Steuerbefreiung für sich in Anspruch nehmen möchte, die Voraussetzungen des § 6a UStG nachweisen.

Zum 01.01.2012 wird es eine Neuerung des §17a UStDV geben. Künftig soll es für den Belegnachweis nicht mehr darauf ankommen, wie die Ware transportiert wird. Der Belegnachweis soll lediglich aus zwei Dokumenten bestehen:

  1. dem Rechnungsdppel und
  2. einer sog. Gelangensbestätigung, d.h. einer Bestätigung des Abnehmers, dass der gelieferte Gegenstand in den Bestimmungsmitgliedstaat gelangt ist.

Im Fall der Beförderung durch den Abnehmer (sog. Abholfall) muss die Bestätigung folgenden Inhalt haben:

  • Name und Anschrift des Abnehmers,
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände der Lieferung einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen im Sinne des § 1b Abs. 2 UStG,
  • Ort und Tag des Endes der Beförderung des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet,
  • Ausstellungsdatum der Bestätigung,
  • Unterschrift des Abnehmers.

In anderen Fällen, in denen eine Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer oder eine Versendung durch den Abnehmer erfolgt, tritt an die Stelle des Orts und des Tags des Endes der Beförderung der Ort und Tag des Erhalts des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet.

Hierzu wird das BMF demnächst ein drei sprichiges Muster veröffentlichen. In der Zwischenzeit verwenden Sie bitte diesen Entwurf.
Bis zum 31.03.2012 soll es eine Übergangsregelung geben, nach der die innergemeinschaftliche Lieferung nach den alten Regeln nachgewiesen werden kann. Da diese Übergangsregel aber vom Bund ohne Zustimmung der Länder verabschiedet wurde, kann es sein, dass sich Ihr örtliches Finanzamt nicht an diese Übergangsregel hält und die innergemeinschafltiche Lieferung nicht anerkennt. Fragen Sie deshalb bei Ihrem Finanzamt nach, wie der Nachweis ab 2012 erfolgen soll. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.



 
1. Dezember 2011

Fälligkeit der Krankenkassenbeiträge 2012

In  der folgenden Übersicht finden Sie die Einreichungs-und Fälligkeitstermine für das Jahr 2012:

Beitragsmonat Termin f.d.Beitragsnachweis Termin f.d.Beitragsfälligkeit
Januar 24.01.2012 27.01.2012
Februar 22.02.2012 27.02.2012
März 25.03.2012 28.03.2012
April 23.04.2012 26.04.2012
Mai 23.05.2012 29.05.2012
Juni 24.06.2012 27.06.2012
Juli 24.07.2012 27.07.2012
August 26.08.2012 29.08.2012
September 23.09.2012 26.09.2012
Oktober 24.10.2012 29.10.2012
November 25.11.2012 28.11.2012
Dezember 18.12.2012 21.12.2012



 
10. November 2011

W&H aktuell: Weihnachtsferien 2011

Unser Büro ist vom 19. Dezember 2011 bis zum 01. Januar 2012 geschlossen. Ab Montag den 02. Januar sind wir wieder für Sie da.

Bitte reichen Sie die Lohn- und Buchführungsunterlagen bis spätestens 12. Dezember bei uns ein.



 
17. Oktober 2011

Finanzamt verschickt Daten für elektronische Lohnsteuerkarte

Alle Steuerpflichtigen in NRW erhalten in den kommenden Wochen Post vom Finanzamt. Die Empfänger sollen die persönlichen Daten, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte standen, auf Fehler überprüfen.
Sollten hier Unstimmigkeiten auftreten wenden Sie sich bitte ans Finanzamt um die Fehler korriegieren zu lassen. Wir als Steuerberater können die Änderungen nicht für Sie veranlassen.

Weiterführende Informationen der Finanzverwaltung:
Häufige Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Anlage (wird in neuem Browserfenster geöffnet):
Formular zur Änderung der ELStAM



 
12. Oktober 2011

W&H aktuell: Öffnungszeiten am 31.10.2011

Am 31.10.2011 ist unser Büro geschlossen. Wir sind ab dem 02.11.2011 wieder für Sie da.



 
29. März 2011

Lohn aktuell: neue Tätigkeitsschlüssel

In diesem Jahr bekommen alle Arbeitnehmer einen neuen Tätigkeitsschlüssel. Bitte teilen Sie uns so früh wie möglich den neuen Schlüssel Ihrer Angestellten mit, damit wir rechtzeitig umstellen können. Ohne die neunen Schlüssel können wir dann nach der Umstellung im Dezember leider keine Lohnabrechnung mehr für Sie erstellen.

neuen Tätigkeitsschlüssel abfragen

Papier-Meldung der neuen Tätigkeitsschlüssel

Online-Meldung der neuen Tätigkeitsschlüssel

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.arbeitsagentur.de (Link)



 
24. November 2010

W&H aktuell: Team W&H und Freunde Sieger beim Volkslauf

Das Team “Wippermann – Hellmann und Freunde” darf sich “Fitteste Betriebsgruppe” nennen. Beim Volkslauf am 18.09.2010 über 5 km haben wir die Konkurrenz hinter uns gelassen und sind die schnellste Mannschaft gewesen.

Waren die Qualen nun doch nun umsonst und im nächsten Jahr gilt es einen Titel zu verteidigen.

Vielen Dank an dieser Stelle an alle Mandanten, ohne die wir nicht zu diesem Ergebnis gekommen wären.

  Volkslauf 2010 Urkunde Betriebsgruppe


 
23. November 2010

Umsatzsteuerliche Neuregelung werthaltiger Abfälle

Ab dem 01.01.2011 gibt es eine umsatzsteuerliche Neuregelung für werthaltige Abfälle.

Bei Weitergabe werthaltiger Abfälle an einen Schrotthändler, sonstigen Verwerter oder Lieferanten übernimmt dieser für Sie die Steuerschuld. In Ihren Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, d.h. Sie müssen die Nettobeträge angeben. Zusätzlich bedarf es eines Hinweis auf der Rechnung, dass gem. § 13b UStG die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht.

Werthaltige Abfälle sind bspw. Kunststoffe, Weichkautschuk, Glas, Edelmetalle, Eisen, Kupfer, Stahl, Nickel, Aluminium, Zink, Blei, Zinn, Primärbatterien oder Akkumulatoren.



 
20. November 2010

W&H aktuell: Weihnachtsferien 2010

Unser Büro ist vom 20. Dezember 2010 bis zum 02. Januar 2011 geschlossen. Ab Montag den 03. Januar sind wir wieder für Sie da.

Bitte reichen Sie die Lohn- und Buchführungsunterlagen entsprechend früh bei uns ein.